Allgemeine Vertragsbedingungen

Für die Buchung und die Abwicklung der vorhandenen Reiseangebote gelten die nachfolgenden Reservierungs- und Vermittlungsbedingungen: 1. Leistung Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der Reservierungsbestätigung keine anderslautenden Angaben enthalten sind. Die Preise gelten dem Angebot entsprechend pro Person und/oder pro Wohneinheit. Bei zusätzlichen Personen, die nach der Buchung die Ferienwohnung nach Vereinbarung mitnutzen möchten, berechnet der Vermieter ab 20,00 €/pro Person/Nacht je nach Unterkunft und Saison. Ohne Zustimmung ist der Mieter generell nicht berechtigt, weitere Personen in die Unterkunft mitzubringen. Kurtax - Abgaben sind in den Seebädern und Kurorten vom Preis nicht umfasst und werden zusätzlich vor Ort entsprechend der Kurtaxsatzung erhoben. In Liepe wird keine Kurtaxe erhoben. 2. Anmeldung/ Zahlung Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder haftet. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb ein bindender Beherbergungsvertrag zu Stande. Die Abrechnung erfolgt bei Buchung über den Beherbergungsbetrieb. Nach Buchung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% der Buchungssumme per Banküberweisung fällig (steht jeweils auf der Buchungsbestätigung). Der restliche Reisepreis ist am Anreisetag bar zu zahlen. Sollte auf der Buchungsbestätigung anteilmäßige Mehrwertsteuer stehen, liegt dies an dem Buchungssystem bei anteiligen Durchlaufposten der Vermittler (wie Vermittlungsgebühren) und gilt als nicht gestellt. Auf der Buchungsbestätigung steht ebenfalls dieser Hinweis. Wir sind nicht umsatzsteuerpflichtig! 3. Rücktritt/ Umbuchung Der Gast kann von der verbindlichen Buchung vor der Abreise zurücktreten oder eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen. Ein solcher Rücktritt sollte jedenfalls schriftlich erklärt werden. Jede Stornierung einer Buchung kann nur über den entsprechenden Vermittler erfolgen, über den die Buchung getätigt wurde. Der Beherbergungsbetrieb hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und Anrechnung einer anderweitig erlangten Leistung. Nachfolgende Sätze werden jeweils bis zum Eingang einer Absage bzw. Stornierung vor Reisebeginn in % der gebuchten Gesamtleistung berechnet: ab 365 Tage vor Anreise 10 % bis 31. Tag: 20 % bis 21. Tag: 40 % bis 11. Tag: 50 % ab 1 Tage vor Anreise 100 % mindestens jedoch 20,00 EUR In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren Schaden nachzuweisen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag als Neuanmeldung erfolgen. Die in jedem Falle fällige Umbuchungsgebühr beträgt 16,00 EUR. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen schriftlich zu erfolgen. Bei Eingang einer Absage bzw. Stornierung ab 1 Tag vor dem Anreisetag, werden dem Gast 100 % der Gesamtleistung berechnet. 4. Haftung Für die Erbringung der vermittelten Leistung des Beherbergungsbetriebes haftet dieser eigenverantwortlich. Etwaige Ansprüche sind auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die Haftung des Beherbergungsbetriebes ist für Schäden auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 5. Mitwirkungspflichten Soweit bei der Erbringung der vermittelten Leistungen nicht unerhebliche Störungen auftreten, ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich dem Anbieter (Beherbergungsbetrieb) anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Mängelanzeichen und Abhilfeverlangen sind daher stets an den Anbieter (Beherbergungsbetrieb) zu richten. 6. Gerichtsstand/ Erfüllungsort Erfüllungsort für Leistungen ist Liepe. Gerichtsstand für kaufmännische Parteien, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Greifswald. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht in die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
www.usedomreise.de
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Für die Buchung und die Abwicklung der vorhandenen Reiseangebote gelten die nachfolgenden Reservierungs- und Vermittlungsbedingungen: 1. Leistung Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der Reservierungsbestätigung keine anderslautenden Angaben enthalten sind. Die Preise gelten dem Angebot entsprechend pro Person und/oder pro Wohneinheit. Bei zusätzlichen Personen, die nach der Buchung die Ferienwohnung nach Vereinbarung mitnutzen möchten, berechnet der Vermieter ab 20,00 €/pro Person/Nacht je nach Unterkunft und Saison. Ohne Zustimmung ist der Mieter generell nicht berechtigt, weitere Personen in die Unterkunft mitzubringen. Kurtax - Abgaben sind in den Seebädern und Kurorten vom Preis nicht umfasst und werden zusätzlich vor Ort entsprechend der Kurtaxsatzung erhoben. In Liepe wird keine Kurtaxe erhoben. 2. Anmeldung/ Zahlung Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder haftet. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb ein bindender Beherbergungsvertrag zu Stande. Die Abrechnung erfolgt bei Buchung über den Beherbergungsbetrieb. Nach Buchung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% der Buchungssumme per Banküberweisung fällig (steht jeweils auf der Buchungsbestätigung). Der restliche Reisepreis ist am Anreisetag bar zu zahlen. Sollte auf der Buchungsbestätigung anteilmäßige Mehrwertsteuer stehen, liegt dies an dem Buchungssystem bei anteiligen Durchlaufposten der Vermittler (wie Vermittlungsgebühren) und gilt als nicht gestellt. Auf der Buchungsbestätigung steht ebenfalls dieser Hinweis. Wir sind nicht umsatzsteuerpflichtig! 3. Rücktritt/ Umbuchung Der Gast kann von der verbindlichen Buchung vor der Abreise zurücktreten oder eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen. Ein solcher Rücktritt sollte jedenfalls schriftlich erklärt werden. Jede Stornierung einer Buchung kann nur über den entsprechenden Vermittler erfolgen, über den die Buchung getätigt wurde. Der Beherbergungsbetrieb hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und Anrechnung einer anderweitig erlangten Leistung. Nachfolgende Sätze werden jeweils bis zum Eingang einer Absage bzw. Stornierung vor Reisebeginn in % der gebuchten Gesamtleistung berechnet: ab 365 Tage vor Anreise 10 % bis 31. Tag: 20 % bis 21. Tag: 40 % bis 11. Tag: 50 % ab 1 Tage vor Anreise 100 % mindestens jedoch 20,00 EUR In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren Schaden nachzuweisen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag als Neuanmeldung erfolgen. Die in jedem Falle fällige Umbuchungsgebühr beträgt 16,00 EUR. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen schriftlich zu erfolgen. Bei Eingang einer Absage bzw. Stornierung ab 1 Tag vor dem Anreisetag, werden dem Gast 100 % der Gesamtleistung berechnet. 4. Haftung Für die Erbringung der vermittelten Leistung des Beherbergungsbetriebes haftet dieser eigenverantwortlich. Etwaige Ansprüche sind auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die Haftung des Beherbergungsbetriebes ist für Schäden auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 5. Mitwirkungspflichten Soweit bei der Erbringung der vermittelten Leistungen nicht unerhebliche Störungen auftreten, ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich dem Anbieter (Beherbergungsbetrieb) anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Mängelanzeichen und Abhilfeverlangen sind daher stets an den Anbieter (Beherbergungsbetrieb) zu richten. 6. Gerichtsstand/ Erfüllungsort Erfüllungsort für Leistungen ist Liepe. Gerichtsstand für kaufmännische Parteien, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Greifswald. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht in die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
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Für die Buchung und die Abwicklung der vorhandenen Reiseangebote gelten die nachfolgenden Reservierungs- und Vermittlungsbedingungen: 1. Leistung Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der Reservierungsbestätigung keine anderslautenden Angaben enthalten sind. Die Preise gelten dem Angebot entsprechend pro Person und/oder pro Wohneinheit. Bei zusätzlichen Personen, die nach der Buchung die Ferienwohnung nach Vereinbarung mitnutzen möchten, berechnet der Vermieter ab 20,00 €/pro Person/Nacht je nach Unterkunft und Saison. Ohne Zustimmung ist der Mieter generell nicht berechtigt, weitere Personen in die Unterkunft mitzubringen. Kurtax - Abgaben sind in den Seebädern und Kurorten vom Preis nicht umfasst und werden zusätzlich vor Ort entsprechend der Kurtaxsatzung erhoben. In Liepe wird keine Kurtaxe erhoben. 2. Anmeldung/ Zahlung Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder haftet. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb ein bindender Beherbergungsvertrag zu Stande. Die Abrechnung erfolgt bei Buchung über den Beherbergungsbetrieb. Nach Buchung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% der Buchungssumme per Banküberweisung fällig (steht jeweils auf der Buchungsbestätigung). Der restliche Reisepreis ist am Anreisetag bar zu zahlen. Sollte auf der Buchungsbestätigung anteilmäßige Mehrwertsteuer stehen, liegt dies an dem Buchungssystem bei anteiligen Durchlaufposten der Vermittler (wie Vermittlungsgebühren) und gilt als nicht gestellt. Auf der Buchungsbestätigung steht ebenfalls dieser Hinweis. Wir sind nicht umsatzsteuerpflichtig! 3. Rücktritt/ Umbuchung Der Gast kann von der verbindlichen Buchung vor der Abreise zurücktreten oder eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen. Ein solcher Rücktritt sollte jedenfalls schriftlich erklärt werden. Jede Stornierung einer Buchung kann nur über den entsprechenden Vermittler erfolgen, über den die Buchung getätigt wurde. Der Beherbergungsbetrieb hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und Anrechnung einer anderweitig erlangten Leistung. Nachfolgende Sätze werden jeweils bis zum Eingang einer Absage bzw. Stornierung vor Reisebeginn in % der gebuchten Gesamtleistung berechnet: ab 365 Tage vor Anreise 10 % bis 31. Tag: 20 % bis 21. Tag: 40 % bis 11. Tag: 50 % ab 1 Tage vor Anreise 100 % mindestens jedoch 20,00 EUR In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren Schaden nachzuweisen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag als Neuanmeldung erfolgen. Die in jedem Falle fällige Umbuchungsgebühr beträgt 16,00 EUR. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen schriftlich zu erfolgen. Bei Eingang einer Absage bzw. Stornierung ab 1 Tag vor dem Anreisetag, werden dem Gast 100 % der Gesamtleistung berechnet. 4. Haftung Für die Erbringung der vermittelten Leistung des Beherbergungsbetriebes haftet dieser eigenverantwortlich. Etwaige Ansprüche sind auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die Haftung des Beherbergungsbetriebes ist für Schäden auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 5. Mitwirkungspflichten Soweit bei der Erbringung der vermittelten Leistungen nicht unerhebliche Störungen auftreten, ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich dem Anbieter (Beherbergungsbetrieb) anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Mängelanzeichen und Abhilfeverlangen sind daher stets an den Anbieter (Beherbergungsbetrieb) zu richten. 6. Gerichtsstand/ Erfüllungsort Erfüllungsort für Leistungen ist Liepe. Gerichtsstand für kaufmännische Parteien, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Greifswald. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht in die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
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