Allgemeine Vertragsbedingungen
Für die Buchung und die Abwicklung der vorhandenen Reiseangebote
gelten die nachfolgenden Reservierungs- und Vermittlungsbedingungen:
1. Leistung
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
ein, soweit in der Reservierungsbestätigung keine anderslautenden
Angaben enthalten sind.
Die Preise gelten dem Angebot entsprechend pro Person und/oder pro
Wohneinheit. Bei zusätzlichen Personen, die nach der Buchung die
Ferienwohnung nach Vereinbarung mitnutzen möchten, berechnet der
Vermieter ab 20,00 €/pro Person/Nacht je nach Unterkunft und Saison.
Ohne Zustimmung ist der Mieter generell nicht berechtigt, weitere
Personen in die Unterkunft mitzubringen.
Kurtax - Abgaben sind in den Seebädern und Kurorten vom Preis nicht
umfasst und werden zusätzlich vor Ort entsprechend der Kurtaxsatzung
erhoben. In Liepe wird keine Kurtaxe erhoben.
2. Anmeldung/ Zahlung
Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder haftet.
Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt zwischen dem Gast und
dem Beherbergungsbetrieb ein bindender Beherbergungsvertrag zu
Stande. Die Abrechnung erfolgt bei Buchung über den
Beherbergungsbetrieb.
Nach Buchung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von
50% der Buchungssumme per Banküberweisung fällig (steht jeweils auf
der Buchungsbestätigung). Der restliche Reisepreis ist am Anreisetag bar
zu zahlen.
Sollte auf der Buchungsbestätigung anteilmäßige Mehrwertsteuer stehen,
liegt dies an dem Buchungssystem bei anteiligen Durchlaufposten der
Vermittler (wie Vermittlungsgebühren) und gilt als nicht gestellt. Auf der
Buchungsbestätigung steht ebenfalls dieser Hinweis. Wir sind nicht
umsatzsteuerpflichtig!
3. Rücktritt/ Umbuchung
Der Gast kann von der verbindlichen Buchung vor der Abreise
zurücktreten oder eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen. Ein
solcher Rücktritt sollte jedenfalls schriftlich erklärt werden. Jede
Stornierung einer Buchung kann nur über den entsprechenden Vermittler
erfolgen, über den die Buchung getätigt wurde.
Der Beherbergungsbetrieb hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch
auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Abzug des Wertes etwa
ersparter Aufwendungen und Anrechnung einer anderweitig erlangten
Leistung.
Nachfolgende Sätze werden jeweils bis zum Eingang einer Absage bzw.
Stornierung vor Reisebeginn in % der gebuchten Gesamtleistung
berechnet:
ab 365 Tage vor Anreise 10 %
bis 31. Tag: 20 %
bis 21. Tag: 40 %
bis 11. Tag: 50 %
ab 1 Tage vor Anreise 100 %
mindestens jedoch 20,00 EUR
In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren
Schaden nachzuweisen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen
Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
als Neuanmeldung erfolgen. Die in jedem Falle fällige
Umbuchungsgebühr beträgt 16,00 EUR.
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen schriftlich
zu erfolgen.
Bei Eingang einer Absage bzw. Stornierung ab 1 Tag vor dem Anreisetag,
werden dem Gast 100 % der Gesamtleistung berechnet.
4. Haftung
Für die Erbringung der vermittelten Leistung des Beherbergungsbetriebes
haftet dieser eigenverantwortlich. Etwaige Ansprüche sind auch diesem
gegenüber geltend zu machen. Die Haftung des Beherbergungsbetriebes
ist für Schäden auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung
beschränkt, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird.
5. Mitwirkungspflichten
Soweit bei der Erbringung der vermittelten Leistungen nicht unerhebliche
Störungen auftreten, ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich dem
Anbieter (Beherbergungsbetrieb) anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit
der Nachbesserung zu geben. Mängelanzeichen und Abhilfeverlangen
sind daher stets an den Anbieter (Beherbergungsbetrieb) zu richten.
6. Gerichtsstand/ Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen ist Liepe. Gerichtsstand für kaufmännische
Parteien, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Greifswald. Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht in die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
www.usedomreise.de
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